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Cancellation term
Was ist im Falle eines durch Corona bedingten generellen Beherbergungsverbotes für touristische Übernachtungen? Sie haben kein finanzielles Risiko! Fällt ein solches Verbot in Ihren Buchungszeitraum, erhalten Sie geleistete Mietzahlungen komplett erstattet. Dies gilt unabhängig unserer sonstigen Stornobedingungen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. Sie können jederzeit schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten. Sie können bis 42 Tage vor Mietbeginn schriftlich eine Änderungen des Buchungszeitraumes anfragen. Bei Rücktritt sind als Entschädigung die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten: Bis 42 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises. Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises. Bis 1 Tag vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises. Bei nicht erscheinen oder vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
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