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Our three comfortable and neat holiday apartments for 1 to 4 and 1 to 6 people, with south-facing balcony or east-facing balcony and mountain view, are the perfect destination for your relaxing holiday amidst the beautiful mountain scenery.
The house is the perfect basis for various tours, no difference whether mountaineering, hiking, skiing and cycling around the Karwendel and Wetterstein mountains.
We look forward to your visit in the Zugspitz region!
30 km
50 m
500 m
2 km
700 m
800 m
5 km
500 m
1.5 km
Two wonderfully located bathing lakes lie within a distance of 1 and 1.5 km and are very refreshing during the summer months.
In winter, there are wonderful cross-country skiing tracks where even the world champions practise. The next access to a skiing track is only 200 metres from the house.
Alpine skiers will love the family skiing area Kranzberg-Luttensee. The ski bus takes you there and back again right from the house.
There are other skiing areas within 15 to 20 minutes drive in Seefeld or Garmisch-Partenkirchen. Snowboarders (Freeriding) can give proof of their abilities on Germany's longest downhill track in Dammkar (Karwendelbahn).
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Please note that usage-based cost can occur additionally. If you have any questions please get in touch with the owner directly.
Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)
zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast
1. Abschluß des Beherbergungsvertrages
1.1) Die Buchung des Gastes, die schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax, per e-mail, per Internet oder auf sonstige Weise erfolgen kann, stellt das Angebot zum Abschluss eines verbindlichen Beherbergungsvertra- ges des Gastes an das „Haus Buckelwiesen“, Buckelwiesenweg 2, 82494 Krün (Inhaber: German Kögl) dar.
1.2) Der Beherbergungsvertrag mit dem „Haus Buckelwiesen“ kommt mit der Reservierungsbestätigung zu- stande.
1.3) Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Er haf- tet insofern für die Erfüllung des Beherbergungsvertrages.
1.4) Falls eine Reservierungsbestätigung aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, kommt der Beherber- gungsvertrag auch dadurch zustande, dass die Ferienwohnung durch den Vermieter bereit gestellt wird.
2. Zahlung/Storno/Rücktritt
2.1) Sofern im Buchungsvertrag/Reservierungsbestätigung nichts anderweitiges vereinbart wird, ist spätestens
7 Tage nach der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10 % der Unterkunftskosten, mindestens jedoch € 50,-, zu leisten. Die Restkosten sind bis spätestens 3 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn auf das Konto des Vermieters zu überweisen (entscheidend ist der Eingang des Geldes) oder bei der Ankunft in bar zu entrich- ten.
2.2) Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
2.3) Wird vom Gast der Beherbergungsvertrag storniert oder gekündigt, hat der Vermieter Anspruch auf die Bezahlung des vereinbarten Preises, abzüglich der sogenannten ersparten Aufwendungen. Dem Gast wird dies- bezüglich empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
2.4) Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen (in Prozent des Gesamtpreises) bei Ferienwohnun- gen: 10%
2.5) Der Vermieter ist verpflichtet, sich zu bemühen, die gebuchte Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Dies geschieht insbesondere durch Freimeldung bei der TIK.
2.6) Die Rücktrittserklärung ist direkt an den Beherbergungsbetrieb zu richten, und zwar in Schriftform.
3. Nebenkosten
3.1.) Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen. Staatliche Abgaben wie
Kurtaxen sind nicht im Mietpreis enthalten.
4. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
4.1) Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
4.2.) Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschul- det.
5. Sorgfältiger Gebrauch
5.1.) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und
Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen.
5.2.) Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren. Für die Beschädigung von Ein- richtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehö- renden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontakt- stelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
5.3.) Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl von Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt.
5.4.) Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
6. Rückgabe des Mietobjektes
6.1.) Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem und sauberem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
7. Höhere Gewalt usw.
7.1.) Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorher- sehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatz- forderungen.
7.2.) Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
8. Haftung
8.1.) Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mie- ters oder Mitbenützers unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter höhere Gewalt, Ereignis- se, welche der Vermieter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
8.2.) Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das
Verschulden wird vermutet.
9. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich möglich und zulässig, wird für Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Gast der Gerichts- stand des Amtsgerichtes Garmisch-Partenkirchen bzw. des Landgerichtes München II vereinbart.
Tourist tax (adults), per night, 2.60 (high season) or 1.80 (low season)
Visitor's tax (children 10 - 15 years), per night, 1.60 (high season) or 1.20 (low season)
Prices include VAT and all additional costs except pets
family Kögl
We speak: German and English
Accommodation number: 208446
Kindly enter more details to get contact number of the host
*Disclaimer: May include reviews from 3rd party Trusted sources
This accommodation has 6 reviews and is recommended by 6 guests.
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